08.09.2024
Alle Infos zur Wertstofftonne
Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer des Landkreises Augsburg erhalten seit dem 06.09.2024 ein Anschreiben mit Infoblatt zur Einführung der Wertstofftonne. Im Anschreiben finden Sie die Ihnen zugeteilte Anzahl an Wertstofftonnen sowie die Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal für etwaige Änderungen.
Hier finden Sie die FAQs auf einen Blick:
1. Warum wurde die Wertstofftonne im Landkreis Augsburg eingeführt?
Die Wertstofftonne ersetzt den Gelben Sack und zusätzlich können Gegenstände aus Metall und Kunststoff haushaltsnah entsorgt werden. Mit Einführung der Tonne werden jährlich 5,4 Millionen Gelber Säcke eingespart. Die Tonne bietet den Müllwerkern bessere arbeitsmedizinische Bedingungen, da sie sich nicht mehr ständig bücken müssen. Durch die Miterfassung von Gegenständen aus Metall und Kunststoff werden Individualfahrten zum Wertstoffhof reduziert.
2. In welchen Größen gibt es die Wertstofftonne?
Die Wertstofftonne ist als 240 l-Wertstofftonne oder 1.100 l-Wertstoffcontainer (nur für Wohnanlagen und anspruchsberechtigte Gewerbebetriebe) erhältlich.
3. Wie oft wird die Wertstofftonne geleert?
Die Wertstofftonne wird 14-täglich geleert.
4. Wann werden die neuen Wertstofftonnen aufgestellt?
Die Aufstellung der neuen Wertstofftonnen erfolgt ab 04.11.2024 im gesamten Landkreis und wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Leerungen erfolgen erst ab Januar 2025. Vorher bereitstehende Tonnen werden nicht geleert. Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender und in der AbfallApp hinterlegt.
5. Werden gefüllte Säcke oder Gegenstände, die am Abfuhrtag neben der Wertstofftonne stehen, mitgenommen?
Nein, es werden nur Wertstofftonnen und Wertstoffcontainer entleert.
6. Kann ich noch vorhandene Gelbe Säcke zum Vorsortieren nutzen und diese gefüllt in die Tonnen geben?
Ja, aber bedenken Sie, dass mehr in die Wertstofftonne passt, wenn Sie die Abfälle lose hineingeben, da dann nicht so viele Hohlräume entstehen.
7. Kann ich mich von der Wertstofftonne befreien lassen?
Grundsätzlich nicht. Auch die Wertstofftonne unterliegt ab dem 01.01.2025 per kommunaler Abfallsatzung dem Anschluss- und Benutzungszwang (§ 13 a Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung). Warum? Weil der Gesetzgeber die Trennung von Kunststoff und Metall für alle Haushalte rechtlich einfordert (KrWG/VerpackG). Außerdem haben die Verbraucher beim Kauf von Waren für die Verkaufsverpackungen ein Lizenzentgelt (z.B. Grüner Punkt) bezahlt, wodurch die Abfuhr und Verwertung dieser Abfälle finanziert wird.
Beachten Sie bitte Punkt 8 zur Nachbartonnenregelung.
8. Nachbartonnenregelung
Zwei nebeneinanderliegende oder direkt gegenüber liegende Grundstücke können eine Wertstofftonne zusammen nutzen. Eine Beantragung ist über das Online-Bürgerportal (Zugangsdaten finden Sie im Anschreiben zur Wertstofftonne) oder schriftlich per Antragsformular möglich.
9. Was darf rein in die Wertstofftonne?
Verpackungen wie
o Getränke- und Milchtüten, Kunststoffflaschen
o Konservendosen, Folientüten, Alufolie, leere Tuben, Styropor
o Imbissschalen
o Farbeimer (pinselrein und sauber)
o Alu-Schalen von Fertiggerichten
o Verpackungsstyropor
Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall wie
o Kerzenhalter
o Aufbewahrungsdosen
o Töpfe, Pfannen, Siebe, Kämme/Bürsten, Essbesteck
o Eimer, Becher, Schüsseln, Gießkannen, Schalen
o Backbleche
o Kinderspielzeug, Klarsichthüllen, Blumentöpfe
o Werkzeug, Nägel, Draht, Schrauben und vieles mehr
10. Was darf nicht rein in die Wertstofftonne?
Beispiele:
o Elektroaltgeräte
o Batterien/Akkus
o Glas, Glasscherben
o Leuchtmittel
o Papier/Pappe/Kartonagen
o Altkleider, Stoffreste
o Hygieneartikel (Windeln, Binden, Wattereste, Kondome)
o Spritzen, Kanülen, Medikamentenreste
o Keramik, Porzellan
o Gummireste
o Video- und Audiokassetten, CDs, DVDs
o Kunststoffbänder zum Einwickeln sowie Kunststoffnetze
o Kfz-Kleinteile
o verpackte bzw. „alte“ abgelagerte Lebensmittel
o Holzreste
o Gewerbefolien z. B. Sonnensegel
o Silofolien, Ballennetze
11. Müssen die Verpackungen ausgewaschen werden?
Nein, ein vorheriges Auswaschen ist nicht nötig. Die Abfälle sollen restentleert und lose in die Tonne gegeben werden.
12. Wohin mit einem Gegenstand, der zu groß für die Tonne ist?
Die Entsorgung über die Wertstoffsammelstellen bei sog. stoffgleichen Nichtverpackungen (Kunststoff und Metall) ist weiterhin möglich. Leichtverpackungen müssen immer in die Wertstofftonne.
13. Kann ich auch eine Wertstofftonne oder einen Wertstoffcontainer für meinen Gewerbebetrieb nutzen?
Gewerbebetriebe erhalten grundsätzlich statt eines Wertstoffcontainers einen Gelben Container für Leichtverpackungen. Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen dürfen hierüber nicht entsorgt werden. Voraussetzung für die Aufstellung eines Gelben Containers ist, dass der Gewerbebetrieb einem privaten Endverbraucher gleichgestellt ist, also als vergleichbare Anfallstelle gemäß § 3 Absatz 11 VerpackG anerkannt ist.
Melden Sie sich bitte über unsere Hotline 0821/3102-3400 (vom 09.09. bis 30.09.2024 erreichbar).
14. Bei meinem Grundstück ist bereits eine Gelbe Tonne bzw. ein Gelber Container vorhanden. Was muss ich tun?
Gelbe Tonnen und Container müssen abgezogen und gegen neue Wertstofftonnen und -container ausgetauscht werden.
Gelbe Tonne bzw. Gelber Container stammt von der Firma Kühl, Augsburg:
Rufen Sie uns bitte unter unserer Hotline 0821/3102-3400 (vom 09.09. bis 30.09.2024 erreichbar) an, damit wir den Abzug einplanen können. Die Gelben Tonnen und Container werden dann ab Januar 2025 abgezogen.
Gelbe Tonne stammt nicht von der Firma Kühl:
Die Tonne wird nicht von uns abgeholt. Gelbe Tonnen werden ab Januar 2025 nicht mehr entleert. Es dürfen nur neue Wertstofftonnen zur Leerung bereit gestellt werden.
15. Ich möchte noch weitere Tonnen nach dem 01.01.2025 anmelden? Wie kann ich das machen?
Ab dem 01.01.2025 über das Online-Bürgerportal (Zugangsdaten erhalten Sie per Post Anfang Januar 2025) sowie telefonisch beim Abfallwirtschaftsbetrieb.
16. Ich habe kein Schreiben erhalten. Was kann ich tun?
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstückes im Landkreis Augsburg erhalten im September 2024 ein Anschreiben mit Infoblatt. Wenn eine Hausverwaltung beauftragt wurde, erhält diese das Schreiben. Wenn Sie kein Schreiben erhalten haben, rufen Sie bitte unter der Hotline 0821/3102-3400 an (vom 09.09. bis 30.09.2024 erreichbar).
17. Ich bin nicht mehr Eigentümer des Grundstücks bzw. ich bin der neue Grundstückseigentümer.
Melden Sie sich bitte über unsere Hotline 0821/3102-3400 (vom 09.09. bis 30.09.2024 erreichbar).