
21.03.2022
Schnipp Schnapp - Wohin mit Gartenabfällen?
Haben Sie schon Ihre Sträucher und Bäume zurück geschnitten? Nein?
☘️ Hier kommen hilfreiche Tipps zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle 🌳
In die Biotonne dürfen
• Gras- & Heckenschnitt
• Laub, Fallobst, Unkraut, Pflanzenreste
• Topfpflanzen, Schnittblumen
• Sägemehl, Holzwolle (unbehandelt)
und natürlich pflanzliche Küchenabfälle
Zum Heckenschnitt und den abgeschnittenen Ästen können Sie sich folgende Faustregel merken:
Können Sie den Ast mit einer Gartenschere durchtrennen, dürfen Sie ihn in die Braune Biotonne geben. Ist er zu dick für die Gartenschere, gehört der Ast zur gemeindlichen Grüngutannahmestelle oder zu einem privaten Entsorgungsunternehmen.
Blätter und Grasschnitt sollten Sie wenn möglich ein wenig antrocknen lassen, damit der Abfall nicht in der Biotonne festklebt.
Unten in die Biotonne darf man zerknülltes Zeitungspapier und dünne Zweige und Reisig geben, um ein Festkleben oder im Winter ein Festfrieren der Abfälle zu vermeiden.
Vom Buchsbaumzünsler befallene Buchsbäume dürfen ebenfalls über die Braune Biotonne entsorgt werden. Ist der Befall noch nicht gravierend, können die Raupen per Hand von der Pflanze abgenommen werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Sie haben größere Mengen an Erde zu entsorgen? Inserieren Sie dies bei Kleinanzeigenportalen gegen Selbstabholung. Andere Leute freuen sich über die kostenlose Erde. Ansonsten entsorgen Sie die Erde über private Entsorgungsunternehmen. In die Biotonne darf Erde nicht gegeben werden. Lediglich Kleinmengen dürfen mit hinein.
Wussten Sie, dass Kehricht von der Einfahrt, dem Fußweg oder der Straße nicht in die Biotonne sondern in die Graue Restmülltonne gehört? Nur reines Laub darf in die Braune Tonne.
Noch Fragen?
Hier geht es zu allen wichtigen Infos rund um das Thema Biomüllentsorgung. Weitere Fragen beantwortet unsere Abfallberatung unter Tel. 0821/3102-3221 oder -3222.
☘️ Hier kommen hilfreiche Tipps zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle 🌳
In die Biotonne dürfen
• Gras- & Heckenschnitt
• Laub, Fallobst, Unkraut, Pflanzenreste
• Topfpflanzen, Schnittblumen
• Sägemehl, Holzwolle (unbehandelt)
und natürlich pflanzliche Küchenabfälle
Zum Heckenschnitt und den abgeschnittenen Ästen können Sie sich folgende Faustregel merken:
Können Sie den Ast mit einer Gartenschere durchtrennen, dürfen Sie ihn in die Braune Biotonne geben. Ist er zu dick für die Gartenschere, gehört der Ast zur gemeindlichen Grüngutannahmestelle oder zu einem privaten Entsorgungsunternehmen.
Blätter und Grasschnitt sollten Sie wenn möglich ein wenig antrocknen lassen, damit der Abfall nicht in der Biotonne festklebt.
Unten in die Biotonne darf man zerknülltes Zeitungspapier und dünne Zweige und Reisig geben, um ein Festkleben oder im Winter ein Festfrieren der Abfälle zu vermeiden.
Vom Buchsbaumzünsler befallene Buchsbäume dürfen ebenfalls über die Braune Biotonne entsorgt werden. Ist der Befall noch nicht gravierend, können die Raupen per Hand von der Pflanze abgenommen werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Sie haben größere Mengen an Erde zu entsorgen? Inserieren Sie dies bei Kleinanzeigenportalen gegen Selbstabholung. Andere Leute freuen sich über die kostenlose Erde. Ansonsten entsorgen Sie die Erde über private Entsorgungsunternehmen. In die Biotonne darf Erde nicht gegeben werden. Lediglich Kleinmengen dürfen mit hinein.
Wussten Sie, dass Kehricht von der Einfahrt, dem Fußweg oder der Straße nicht in die Biotonne sondern in die Graue Restmülltonne gehört? Nur reines Laub darf in die Braune Tonne.
Noch Fragen?
Hier geht es zu allen wichtigen Infos rund um das Thema Biomüllentsorgung. Weitere Fragen beantwortet unsere Abfallberatung unter Tel. 0821/3102-3221 oder -3222.