
05.05.2025
Neue Biomüll-Regelungen ab 01. Mai 2025
Ziel der bereits im Jahr 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen ist es vor allem, den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik und anderen Fremdstoffen in die Umwelt zu reduzieren.
Die neuen Vorgaben für die Sortierung des Bioabfalls als auch für die Weiterbehandlung und Verwertung durch die Abfallentsorgungsunternehmen sollen den Anteil von Fremdstoffen verringern und die Qualität des Recyclings verbessern.
Störstoffe wie Kunststoff, Metall oder andere Materialien im Biomüll müssen mühsam aussortiert werden. Kleinste Teilchen können nicht vollständig herausgefiltert werden und so gelangen Mikroplastikteilchen in die Komposterde oder den Dünger, die unter anderem aus unserem Bioabfall hergestellt werden. Die Folge ist, dass Plastik, Metall und Co. in unserer Umwelt verteilt werden.
Der erste Schritt: Die Einführung des Störstoffdetektors im Jahr 2020
Mit der Einführung des Störstoffdetektors im Juli 2020 hat der AWB bereits einen ersten wichtigen Schritt bei der Biomüllentsorgung getan. Die Biomülltonnen im Landkreis Augsburg werden seitdem beim Leerungsvorgang auf Störstoffe untersucht. Schlagen die beiden Detektoren am Müllfahrzeug an, wird die Schüttung der Tonne automatisch gestoppt. Die Biotonne bleibt dann ungeleert stehen.
Bis zur nächsten Leerung müssen alle Störstoffe aussortiert und ordnungsgemäß entsorgt werden. Alternativ kann der Biomüll gebührenpflichtig als Restmüll entsorgt werden (120 l Tonne 34,50 € / 240 l Tonne 43,00 €). Die gebührenpflichtige Leerung ist durch den Grundstückseigentümer / die Hausverwaltung per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzumelden.
Wesentliche Neuerungen ab dem 1. Mai 2025
Bioabfälle dürfen in der Masse keinen Fremdstoffanteil über 3 Prozent enthalten. Fremdstoffe sind u. a. Kunststoffe, Steine, Glas, Keramik und Metalle. Neben den im Landkreis Augsburg eingesetzten Störstoffdetektoren überprüfen die Müllwerker den Inhalt der Biotonnen per Sichtkontrolle.
Bioabfälle, die bereits durch den Entsorger in die Anlage zur Weiterbehandlung gebracht wurden, dürfen zukünftig nur weiterverarbeitet werden, wenn sie nur noch einen sehr geringen Anteil an Kunststoffen enthalten. Für den Abfall aus der Biotonne gilt, dass nur noch 1 Prozent Kunststoffe enthalten sein dürfen.
Was ändert sich für mich?
Sie sammeln Ihren Bioabfall lose und werfen ihn ohne Tüte in die Biotonne? Dann machen Sie schon alles richtig.
Biomülltüten aus Kunststoff sind im Biomüll verboten! Das gilt übrigens auch für kompostierbare Biomülltüten. Zum Einwickeln und Sammeln des Biomülls aus der Küche dürfen Bäckertüten ohne Kunststofffenster, Biomüllbeutel aus Papier, Küchenkrepp oder Zeitungspapier verwendet werden.
Zusammengeknülltes Zeitungspapier am Tonnenboden kann übrigens verhindern, dass der Biomüll am Boden festklebt oder im Winter anfriert.
Für das Auslösen des Störstoffdetektors reicht schon der dünne Bindedraht eines Blumenstraußes. Kontrollieren Sie Ihre Bioabfälle deshalb bereits vor dem Einwurf in die Biotonne auf eventuelle Störstoffe.
Eine Trennliste für die Biotonne und alle weiteren Infos zum Biomüll finden Sie hier.