Abfälle aus Gewerbe und Landwirtschaft

Gewerbliche Abfälle entsorgen


Abfälle aus Gewerbe und Landwirtschaft

Abfälle zur Beseitigung
Nicht jede Art von Abfällen kann stofflich verwertet oder zur Gewinnung von Energie genutzt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass solche Abfälle in jedem Betrieb anfallen. 

Nach § 13 a Absatz 1 Abfallwirtschaftssatzung i. V. m. § 7 Satz 4 GewAbfV ist jedes Grundstück an die kommunale Abfallbeseitigung anzuschließen.



Thermisch nicht behandelbare Abfälle

Wo entsorgt man Abfälle, die die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nummer 2 der Deponieverordnung für die Deponieklasse I (DK I) einhalten?


Deponie Augsburg-Nord
Oberer Auweg 11 (Zufahrt über Gersthofer Straße)
86169 Augsburg
Tel. 0821/707218
Fax: 0821/7499 236
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit folgenden Gebühren je angefangene 20 kg ist zu rechnen:

  • Abfälle Deponieklasse I: 2,90 €
  • Asbesthaltige Baustoffe: 3,40 €
  • Dämmmaterial aus künstlichen Mineralfasern: 5,40 € (Wichtig für Gewerbebetriebe: Abgabe nur noch bis 28.02.2022 möglich! Ab 01.03.2022 Entsorgung über Fa. Fritsch Recycling & Entsorgung in Mammendorf.)
Abfälle aus Gewerbe und Landwirtschaft
Deponie Steinegaden
Steinegaden 143 a
88167 Röthenbach im Landkreis Lindau
Tel. 08384/821-625

Anfahrtsvorschlag:
  • Autobahn A 96 Richtung Lindau
  • Ausfahrt Nr. 8: Leutkirch / Gebratshofen / Herlazhofen / Isny
  • Umgehung Isny in Fahrtrichtung Lindau B12
  • Nach 2,1 km links abbiegen in Richung "Lindenberg"
  • In Steinegaden links abbiegen, nach 500 m ist die Deponie auf der rechten Seite zu sehen.

Mit folgenden Gebühren je angefangene 20 kg ist zu rechnen:
  • Asbesthaltige Baustoffe (AVV 17 06 05*): 3,79 €
  • Dämmmaterial aus künstl. Mineralfasern (AVV 17 06 03*, 17 06 04): 7,98 €
  • Asbestrohre: 7,58 €
  • Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 17 08 02): 1,50 €
  • Verunreinigte Böden/Bauschutt (AVV 17 01 01, 17 01 02, 17 01 03, 17 01 07, 17 05 04, 170506, 17 05 08): 1,80 €
  • Weitere mineralische Abfälle (Gießereisande, Strahlmittel etc.) mit einer Belastung von < 200 mg/kg bei polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und < 4.000 mg/kg bei Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW): 1,80 €
Abfälle aus Gewerbe und Landwirtschaft
Wo entsorgt man Abfälle, die die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nummer 2 der Deponieverordnung für die Deponieklasse II (DK II) einhalten?


Deponie Oberostendorf 
Eldratshofener Weg
86869 Oberostendorf
Tel. 08344/1559

Anfahrt:
  • Auf der B12 über Buchloe bis Ausfahrt Jengen; von dort nach Oberostendorf (Hauptrichtung Schongau).
  • Am südlichen Ortsende (ca. 500 m) der Deponiebeschilderung folgen (die Deponie liegt rechts der Straße nach Blonhofen).
Mit Gebühren in Höhe von 2,86 je angefangene 20 kg ist zu rechnen.
Abfälle aus Gewerbe und Landwirtschaft

Abfälle zur Verwertung

Hierzu zählen Papier / Kartonagen, Metall, Glas, Holz, Kunststoff, Bio- und Gartenabfälle sowie Marktabfälle. Diese Abfälle sind über private Entsorgungsunternehmen oder die AVA KU zu entsorgen.


Verpackungen

Verpackungen sind von den Herstellern und Vertreibern zurückzunehmen. Die Rücknahme über die Beauftragung Dritter (Entsorgungsunternehmen, Rücknahmesysteme o. Ä.) hat sich bewährt.

Einige gewerbliche Anfallstellen werden durch die Verpackungsverordnung den privaten Haushalten gleichgestellt und haben Anspruch auf eine kostenlose Rücknahme der anfallenden Verkaufsverpackungen. Informationen hierzu erhalten Sie bei
Abfälle aus Gewerbe und Landwirtschaft

Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

Was ist gemeint: 
gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die aufgrund ihres Füllguts nach dem Gefahrstoff- und / oder dem Gefahrgutrecht kennzeichnungspflichtig sind. Beispiele: Saatbeizmittelverpackungen, Pflanzenschutzmittelverpackungen, Bauschaumspraydosen

Laut Verpackungsverordnung müssen Hersteller und Vertreiber auch gebrauchte Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter zurücknehmen und einer Verwertung bzw. Entsorgung zuführen.

Rücknahmesysteme:


Papiersäcke

Wohin:
Repasack GmbH

Was wird angenommen:
gebrauchte restentleerte Papiersäcke (Baustoff-, Zement-, Futtermittel-, Düngemittelsäcke)
Abfälle aus Gewerbe und Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Folien und Netze

Wohin:


PUR-Schaumdosen

Wohin:


Problemabfälle

Abfälle, die giftige gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten, zum Beispiel lösungsmittelhaltige Lacke, Leuchtstoffröhren, Batterien, Kondensatoren usw. werden über Entsorgungsunternehmen entsorgt. In haushaltsüblichen Mengen können Problemabfälle auch bei den halbjährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen des Landkreises abgegeben werden.


Abfallberatung

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an:
Telefon 0821/3102-3221 oder
Telefon 0821/3102-3222

Was soll weggeworfen werden?

Einfach den gewünschten Suchbegriff eingeben und den richtigen Entsorgungsweg finden