
03.07.2025
Umweltschutz zum Mitnehmen – Der Landkreis Augsburg setzt mit einem Becher auf Mehrweg
Mit dem neuen „Augsburger Land Becher“ startet der Landkreis Augsburg ein gemeinsames Projekt des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) und der Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, nachhaltige Veranstaltungsformate zu fördern, Einwegmüll zu vermeiden und gleichzeitig die Freizeitregion Augsburger Land stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Der wiederverwendbare Mehrwegbecher ist ab sofort über den offiziellen Webshop für Veranstaltungen im gesamten Landkreis verfügbar – nachhaltig, unkompliziert und regional geprägt. „Wir möchten mit dem Augsburger-Land-Becher nicht nur Einwegmüll vermeiden, sondern auch das Bewusstsein für unsere lebenswerte Region stärken“, erklärt Landrat Martin Sailer. „Der Becher ist ein praktisches und sichtbares Symbol für nachhaltiges Handeln – direkt vor Ort.“
Erhältlich ist der Becher in zwei Größen. Der 0,4-Liter-Becher eignet sich ideal für Vereins- und Dorffeste, Schulveranstaltungen oder Märkte. Der 0,2-Liter-Becher ist perfekt für Kinderfeste, Kita-Feiern oder Familienevents.
Bild links: Julia Pietsch

Das Design verbindet Funktionalität mit regionaler Identität: den Becher zieren Silhouetten aus dem Augsburger Land. Auf der kleineren Variante ist auch das Landkreismaskottchen, „Zorro“ der Fuchs, zu finden.
Die Ausgabe, Buchung und Rücknahme der Becher übernimmt der erfahrene Eventdienstleister „Eventmeile“. Neben der reibungslosen Organisation des Verleihs sorgt er auch für eine professionelle und ressourcenschonende Reinigung – selbstverständlich nach nachhaltigen Standards.
Für die Nutzerinnen und Nutzer fallen ausschließlich Reinigungskosten an – die Ausleihe selbst ist kostenfrei.

Förderung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg
Ein besonderes Highlight: Zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2026 können Vereine, Schulen, Kindergärten und Gemeinden aus dem Landkreis den Becher komplett kostenfrei nutzen – inklusive Erstattung der Reinigungskosten. Voraussetzung ist die Einreichung eines Förderantrags nach Rechnungseingang über die Website des AWB. Hier gelangen Sie direkt zum Förderantrag.
Hinweis: Die Förderung kann nicht von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Diese Aktion gilt ausschließlich für Einrichtungen mit Hauptsitz im Landkreis Augsburg.
Zudem sind etwaige Lieferkosten von der Förderung ausgenommen.