Alle Infos zu Sperrmüll und Möbelaltholz

Alle Infos zu Sperrmüll und Möbelaltholz

 

Sperrmüll und Möbelaltholz können einmal jährlich kostenlos am eigenen Grundstück abgeholt werden (Terminvereinbarung über das Online-Bürgerportal).

Außerdem können ausrangierte Möbel, Matratzen, Teppiche & Co. während den Öffnungszeiten bei den Wertstoffsammelstellen ebenfalls kostenlos abgegeben werden.

Bitte bei der Abgabe von Sperrmüll auf den Wertstoffsammelstellen auf die Sortierung Möbelaltholz und sonstiger Sperrmüll achten. Durch eine gute Sortierung können 75 Prozent des Sperrmülls verwertet werden. Beachten Sie außerdem bitte die Annahmekriterien.

Sperrmüll


Das geht:


Beispiele:

  • Einrichtungsgegenstände mit geringem Holzanteil
  • gepolsterte bzw. mit Stoff bezogene Möbelteile
  • Polstermöbel
  • Matratzen
  • Bürostühle
  • Kinderwägen
  • Ski
  • Surfbretter
  • Luftmatratzen
  • Planen sowie PVC- u. Linoleum-Bodenbeläge
  • Teppiche
  • Teppichboden
  • Flecht- und Sisalteppiche
  • Teppichrasen
  • Teppichbodenfliesen
  • Teppichbodenreste
  • Teppichbodenrandleisten


Das geht nicht:

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Möbelaltholz


Die Möbel (z. B. Schränke, Kommoden) müssen vor der Anlieferung zerlegt werden.

Beachten Sie bitte die Annahmekriterien auf unseren Wertstoffsammelstellen.

Das geht:

  • Möbel und Möbelteile aus Holz, auch lackiert und lasiert, furnierte und beschichtete Spanplatten (dünne Textilüberzüge und anhaftende Metallteile wie Schrauben und Scharniere stören nicht!)

Das geht nicht:

  • Holzabfälle von Baurenovierungsarbeiten
  • Fenster
  • Fensterläden
  • Türen
  • Deckenbretter
  • Fußböden
  • Wandverkleidungen
  • Parkett
  • Laminat
  • Einrichtungsgegenstände mit geringem Holzanteil
  • mit Stoff überzogene Möbelteile
  • tiefdruckimprägniertes Holz (Gartenmöbel aus Holz, Schaukelgestelle)
  • Teppichbodenfliesen
  • Teppichboden- und PVC-Reste

Was Sie noch wissen sollten:

Die Abgrenzung Baurenovierungsholz von Möbelaltholz hat einen gebührenrechtlichen Hintergrund und nichts mit Art und Verwertung des Holzes zu tun. Die Müllgebühren decken die Kosten für die Sperrmüllentsorgung und den Betrieb der Wertstoffsammelstellen. Die Beseitigung von Abfällen aus Gebäuderenovierungen ist keine öffentlich-rechtliche Entsorgungsaufgabe und somit vom Abfallerzeuger in eigener finanzieller Verantwortung vorzunehmen.
Abfälle vom Bau oder aus Gebäuderenovierungen gehören zu privaten Entsorgungsunternehmen.

Was soll weggeworfen werden?

Einfach den gewünschten Suchbegriff eingeben und den richtigen Entsorgungsweg finden