Empfangsvollmacht

Empfangsvollmacht für Gebührenbescheide



Sie sind Eigentümer und als Gebührenschuldner bei uns eingetragen? Dann wird der Gebührenbescheid direkt an Sie geschickt.


Sie möchten, dass der Gebührenbescheid an eine andere Person oder an eine andere Adresse geschickt wird? Dann können Sie eine Empfangsvollmacht erteilen.

 
Das Formular gibt es in zwei Varianten: für den einzelnen Eigentümer oder für Eigentümergemeinschaften (z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften).

 

Wichtig: Alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer müssen die Vollmacht unterschreiben.
Empfangsvollmacht
Kontaktieren Sie die Mitarbeiter-/innen des Satzungsvollzugs
Telefon:
0821/3102-3410

E-Mail:
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