Erklärungsbogen

Wie wird die Immobilie genutzt?



Auf dieser Seite finden Sie den sogenannten Erklärungsbogen.


"Warum muss ich einen Erklärungsbogen ausfüllen, obwohl dem Landkreis die Daten vorliegen?"

Dafür muss man wissen, dass sich die Abfallgebühren aus den Grundgebühren und den Behältergebühren zusammensetzen. Damit die Grundgebühren richtig festgesetzt werden können, muss bekannt sein, wie viele Wohnungen und Arbeitsstätten auf einem Grundstück vorhanden sind.


Die Grundgebühr wird für jedes genutzte Grundstück erhoben. Bei Wohnungen bemisst sich die Anzahl der Grundgebühren nach der bewohnten Anzahl von Wohneinheiten. Bei Gewerbebetrieben ist nicht alleine die Anzahl der Firmen sondern die jeweilige Nutzfläche in Gebäuden relevant. All diese Informationen werden im Erklärungsbogen angegeben und fließen in die Gebührenberechnung ein.
 

Wichtig bei einem Eigentümerwechsel:

Nicht nur bei einem Erstbezug ist der Erklärungsbogen auszufüllen. Auch wenn ein Grundstück den Eigentümer wechselt, muss der neue Eigentümer den Erklärungsbogen einreichen, da sich Änderungen in der Nutzung ergeben können.
Erklärungsbogen
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