
10.11.2025
Asbest im Haus – was nun?
Vom vielseitigen Baumaterial zum schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltrisiko: Kaum einem anderen natürlich vorkommenden Rohstoff ist ein derart negativer Imagewandel widerfahren, wie es bei der Mineralfaser Asbest der Fall ist. Asbest ist hitzebeständig, billig, leicht zu verarbeiten und isoliert gut. Jahrzehntelang kam es daher in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Wasserrohren und Kachelöfen zum Einsatz, zudem auch in etlichen Bedarfsgütern wie Pflanztöpfen oder Aschenbechern. Obwohl die gesundheitsschädigende Wirkung von Asbest schon früh im 20. Jahrhundert bekannt wurde, blieben die Risiken lange unterschätzt. Denn fest verbaut ist Asbest ungefährlich. Werden die Fasern aber durch Bohren, Fräsen oder anderweitig grobes Einwirken beschädigt, zerfallen sie in mikroskopisch kleine, hochgradig krebserregende Partikel, die über die Atemluft in die Lunge gelangen können. Erst seit 1993 dürfen asbestbelastete Baustoffe nicht mehr in Deutschland verbaut werden.
Böse Überraschung bei häuslichen Renovierungsarbeiten
Dennoch stellt Asbest bis heute viele Hausbesitzer vor komplizierte Probleme, wenn bei Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten älterer Bestandsgebäude asbestbelastete Baustoffe entdeckt werden. Vor jeglichem Versuch, die betroffenen Teile selbst zu entfernen, sollte unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden. Der sachgemäße Umgang mit Asbest ist in der Gefahrstoffverordnung, in den TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) und in der Mitteilung der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23 reglementiert. Keinesfalls dürfen Asbestabfälle über den Hausmüll entsorgt werden, da sie auf diesem Wege viel zu leicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden können.
Handelt es sich nur um einen geringen Umfang an belasteten Materialien, so darf der Ausbau unter stringenter Einhaltung der genannten Vorschriften selbst vorgenommen werden. Geeignete Schutzausrüstung ist dabei ebenso selbstverständlich wie vorschriftsgemäße Behältnisse, in denen der belastete Schutt verpackt werden kann. Dafür vorgesehene Abfallsäcke sind im Fachhandel erhältlich. Damit die Fasern während der Arbeiten nicht in die Luft gelangen, müssen die betroffenen Bauteile während dem Abtragen stets feucht gehalten werden. Keinesfalls dürfen asbestbelastete Materialien gewaltsam bearbeitet, also beispielsweise abgeschliffen, abgebürstet oder zertrümmert werden. Bei größeren Asbestvorkommen muss zwingend eine speziell dafür zugelassene Fachfirma beauftragt werden.
Asbesthaltige Abfälle werden nicht überall angenommen
Aufgrund seiner hochproblematischen Eigenschaften kann Asbest nicht an den Wertstoffsammelstellen entsorgt werden. Asbesthaltige Abfälle können bei der Deponie Augsburg-Nord, Oberer Auweg 11 in Augsburg, als nächstgelegene Anlaufstelle gebührenpflichtig abgegeben werden. Alternativ nimmt auch die Deponie Steinegaden in Röthenbach im Landkreis Lindau Asbestmaterial entgegen. Für Gewerbebetriebe gilt das elektronische Nachweisverfahren.
Alle Informationen zum richtigen Umgang mit Asbest in den eigenen vier Wänden sind hier übersichtlich zusammengefasst.