Asbesthaltige Abfälle

Asbesthaltige Abfälle entsorgen

Wohin:
  • Deponie Steinegaden
    Steinegaden 143a
    88167 Röthenbach im Landkreis Lindau
    Tel. 08384/821625

    Anfahrtsvorschlag Deponie Steinegaden:
    Autobahn A 96 Richtung Lindau
    Ausfahrt Nr. 8: Leutkirch / Gebratshofen / Herlazhofen / Isny
    Umgehung Isny in Fahrtrichtung Lindau B12
    Nach 2,1 km links abbiegen in Richung "Lindenberg"
    In Steinegaden links abbiegen, nach 500 m ist die Deponie auf der rechten Seite zu sehen.


Entsorgungskosten je angefangene 20 kg:
  • Deponie Augsburg-Nord: 3,40 €
  • Deponie Steinegaden: 4,10 €
  • Entsorgungsunternehmen: vor Anlieferung Kosten erfragen
Achtung: Für Gewerbebetriebe gilt das elektronische Nachweisverfahren, d. h. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen rechtzeitig vor der Anlieferung über die bundesweit eingerichtete „Zentrale Koordinierungsstelle“ (www.zks-abfall.de) elektronisch versandt werden.



Beachten Sie bitte die folgenden Vorschriften:
  • Erste Hinweise auf Asbest können Dokumente (bei Gebäuden Baupläne, bei Geräten technische Informationen durch den Hersteller) geben. 
  • Vor Beginn der Arbeiten ist fachkundiger Rat einzuholen.
  • Beim Umgang mit asbesthaltigem Material gelten hauptsächlich folgende Regelungen: Gefahrstoffverordnung, LAGA-Merkblatt (Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), TRGS 519 (Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten).
  • Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im nichtgewerblichen Bereich dürfen nur in geringem Umfang unter Beachtung der genannten Vorschriften durchgeführt werden. 
  • Während der Arbeiten sind Asbestprodukte aller Art immer feucht zu halten. 
  • Es ist verboten Asbestprodukte mit Oberflächen abtragenden Geräten zu behandeln (z. B. Abschleifen, Abbürsten, Hochdruckreinigen von Hauswänden und Garagendächern) oder Asbestzementerzeugnisse zu bearbeiten (z. B. Bohren, Sägen, Brechen).
  • Bei größeren Arbeiten sind speziell zugelassene Fachfirmen zu beauftragen. 
  • Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien sind 14 Tage vorher beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen (gilt nicht für Privatpersonen).

Vor der Anlieferung beachten:

Asbesthaltige Abfälle werden nur in für die Entsorgung von Asbest geeigneten Big-Bags angenommen. Normale Big-Bags reichen nicht aus. Geeignete Säcke sind im Fachhandel erhältlich, z. B. BayWa.

Was soll weggeworfen werden?

Einfach den gewünschten Suchbegriff eingeben und den richtigen Entsorgungsweg finden