
01.07.2026
Rückgabe von Vapes & E-Zigaretten
Vapes und E-Zigaretten sind bereits mit E-Liquid befüllt und haben einen geladenen Akku verbaut. Sie sind direkt einsetzbar: Man zieht am Mundstück, wodurch das Liquid erhitzt und verdampft. E-Zigaretten haben im Gegensatz zu E-Shishas oft wiederaufladbare Akkumulatoren verbaut.
Aber wohin damit, wenn sie "leer" ist?
Egal ob E-Zigarette, E-Shisha mit Akku oder Liquid - es handelt sich bei allen um Elektrogeräte.
Das erkennt man beispielsweise an der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt. Das heißt, dass E-Zigaretten & Co. in der Mülltonne verboten sind!
E-Shishas & Co. gehören also zur 👉 Wertstoffsammelstelle 👈 in den Elektrogeräte-Container und nicht in den Hausmüll!
Ab sofort müssen alle Verkaufsstellen, die Einweg-Vapes & Co. verkaufen, diese auch zurücknehmen - übrigens auch ohne Kaufbeleg.
Das gilt auch für Kiosks, Tankstellen und Tabakläden.
Keinesfalls dürfen sie in die Mülltonne gegeben werden! Das ist brandgefährlich!
Auch wichtig:
Die meisten E-Shishas auf dem Markt enthalten, wie auch viele E-Zigaretten, Nikotin. Die Stärke liegt dabei bei 20 mg Nikotin pro Milliliter, was 2 % entspricht. E-Zigaretten, Vapes, E-Shishas & Co. sind somit NICHT für Kinder und Jugendliche geeignet.