
01.01.2026
Rückgabe von Akkus aus E-Bikes & Co.
Mit dem neuen BatterierechtDurchführungsgesetz - BattDG sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nun verpflichtet, Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien aus privaten Haushaltungen unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, Baugröße und Beschaffenheit unentgeltlich anzunehmen.
Gerätebatterien werden bereits seit jeher an allen Wertstoffsammelstellen im Landkreis Augsburg angenommen.
Ab 01.01.2026 werden nun auch die Batterien / Akkus für leichte Transportmittel mit Elektroantrieb wie z. B. E-Bikes, E-Scooter, E-Roller usw. an ausgewählten Wertstoffsammelstellen angenommen.
Eine Abgabe der Akkus aus E-Bikes & Co. ist an folgenden Wertstoffsammelstellen möglich:
- Altenmünster-Hegnenbach
- Bobingen
- Diedorf
- Dinkelscherben
- Königsbrunn
- Meitingen
- Neusäß
- Schwabmünchen
Selbstverständlich können Batterien und Akkus weiterhin auch im Handel zurückgegeben werden.
Eine Übersicht über die Annahmeregelungen für Batterien und Akkus im Landkreis Augsburg finden Sie hier.